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§ 1 Staatliche Anerkennung der Ausbildungsberufe - Digitale Gesetze
Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Elektroberufen (IndElAusbV 2007)
Inhaltsübersicht
Teil 1 Gemeinsame Vorschriften
§ 1 Staatliche Anerkennung der Ausbildungsberufe
§ 2 Ausbildungsdauer
§ 3 Struktur und Zielsetzung der Berufsausbildung
§ 4 Ausbildungsplan
§ 5 (weggefallen)
§ 6 Abschlussprüfung
Teil 2 Vorschriften für den Ausbildungsberuf Elektroniker für Gebäude- und Infrastruktursysteme/Elektronikerin für Gebäude- und Infrastruktursysteme
Teil 3 Vorschriften für den Ausbildungsberuf Elektroniker für Betriebstechnik/Elektronikerin für Betriebstechnik
Teil 4 Vorschriften für den Ausbildungsberuf Elektroniker für Automatisierungstechnik/Elektronikerin für Automatisierungstechnik
Teil 5 Vorschriften für den Ausbildungsberuf Elektroniker für Geräte und Systeme/Elektronikerin für Geräte und Systeme
Teil 6 Vorschriften für den Ausbildungsberuf Elektroniker für Informations- und Systemtechnik und Elektronikerin für Informations- und Systemtechnik
Teil 7 Gemeinsame Bestehensregelungen
Teil 8 Zusätzliche berufliche Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
Teil 9 Gemeinsame Übergangsvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Teil 1: Gemeinsame Vorschriften
§ 1 Staatliche Anerkennung der Ausbildungsberufe
Die Ausbildungsberufe
1.
Elektroniker für Gebäude- und Infrastruktursysteme/Elektronikerin für Gebäude- und Infrastruktursysteme,
2.
Elektroniker für Betriebstechnik/Elektronikerin für Betriebstechnik,
3.
Elektroniker für Automatisierungstechnik/Elektronikerin für Automatisierungstechnik,
4.
Elektroniker für Geräte und Systeme/Elektronikerin für Geräte und Systeme,
5.
Elektroniker für Informations- und Systemtechnik und Elektronikerin für Informations- und Systemtechnik
werden gemäß § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt.