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Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Industriemeister–Fachrichtung Printmedien und Geprüfte Industriemeisterin–Fachrichtung Printmedien-Bachelor Professional in Print (IMPMedBAProPrFPrV)
Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Allgemeines
§ 1 Ziel der Prüfung zum Erwerb des Fortbildungsabschlusses und dessen Bezeichnung
§ 2 Teile des Fortbildungsabschlusses
§ 3 Nachweis des Erwerbs der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen
§ 4 Gliederung der Prüfung
§ 5 Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung in den Prüfungsteilen
Abschnitt 2 Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen“
Abschnitt 3 Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“
Abschnitt 4 Bewerten der Prüfungsleistungen, Gesamtnote, Zeugnisse und Wiederholung
Abschnitt 5 Übergangsvorschriften
§ 4 Gliederung der Prüfung - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 1: Allgemeines
§ 4 Gliederung der Prüfung
Die Prüfung nach § 2 Nummer 1 gliedert sich in zwei aufeinander aufbauende Prüfungsteile:
1.
Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen“ nach § 6 und
2.
Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ nach § 13.