Abschnitt 2 Begriffsbestimmungen zu einzelnen Grundstücksmerkmalen
Abschnitt 3 Allgemeine Grundsätze der Wertermittlung
Teil 2 Für die Wertermittlung erforderliche Daten
Teil 3 Besondere Grundsätze zu den einzelnen Wertermittlungsverfahren
Teil 4 Bodenwertermittlung; grundstücksbezogene Rechte und Belastungen
Teil 5 Schlussvorschriften
Eingangsformel - Digitale Gesetze
Eingangsformel
Auf Grund des § 199 Absatz 1 des Baugesetzbuchs in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) verordnet die Bundesregierung: