Anlage 3 (zu § 12 Absatz 5 Satz 2)
Modellansätze für Bewirtschaftungskosten
(Fundstelle: BGBl. I 2021, 2822 - 2823)
Bei Ermittlung der Liegenschaftszinssätze sind die nachfolgenden Modellansätze zugrunde zu legen.
I. Bewirtschaftungskosten für Wohnnutzung
1. Verwaltungskosten (Stand 1. Januar 2021)
| 298 Euro | jährlich je Wohnung bzw. je Wohngebäude bei Ein- und Zweifamilienhäusern |
| 357 Euro | jährlich je Eigentumswohnung |
| 39 Euro | jährlich je Garage oder ähnlichem Einstellplatz |
Die vorstehend genannten Werte gelten für das Jahr 2021. Für Wertermittlungsstichtage in den Folgejahren sind sie wie unter III. dargestellt anzupassen.
2. Instandhaltungskosten (Stand 1. Januar 2021)
| 11,70 Euro | jährlich je Quadratmeter Wohnfläche, wenn die Schönheitsreparaturen von den Mietern getragen werden |
| 88 Euro | jährlich je Garage oder ähnlichem Einstellplatz einschließlich der Kosten für Schönheitsreparaturen |
Die vorstehend genannten Beträge gelten für das Jahr 2021. Für Wertermittlungsstichtage in den Folgejahren sind die Beträge wie unter III. dargestellt anzupassen.
3. Mietausfallwagnis
| 2 Prozent | des marktüblich erzielbaren Rohertrags bei Wohnnutzung |
II. Bewirtschaftungskosten für gewerbliche Nutzung