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§ 38 Alterswertminderungsfaktor - Digitale Gesetze
Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Immobilien und der für die Wertermittlung erforderlichen Daten (ImmoWertV)
Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Teil 1 Allgemeines
Teil 2 Für die Wertermittlung erforderliche Daten
Teil 3 Besondere Grundsätze zu den einzelnen Wertermittlungsverfahren
Abschnitt 1 Vergleichswertverfahren
Abschnitt 2 Ertragswertverfahren
Abschnitt 3 Sachwertverfahren
§ 35 Grundlagen des Sachwertverfahrens
§ 36 Vorläufiger Sachwert der baulichen Anlagen; durchschnittliche Herstellungskosten
§ 37 Vorläufiger Sachwert der baulichen Außenanlagen und sonstigen Anlagen
§ 38 Alterswertminderungsfaktor
§ 39 Objektspezifisch angepasster Sachwertfaktor
Teil 4 Bodenwertermittlung; grundstücksbezogene Rechte und Belastungen
Teil 5 Schlussvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Teil 3: Besondere Grundsätze zu den einzelnen Wertermittlungsverfahren
Abschnitt 3: Sachwertverfahren
§ 38 Alterswertminderungsfaktor
Der Alterswertminderungsfaktor entspricht dem Verhältnis der Restnutzungsdauer zur Gesamtnutzungsdauer.