§ 11 Situationsaufgabe aus dem Handlungsbereich „Organisation“
(1) In der Situationsaufgabe aus dem Handlungsbereich „Organisation“ soll mindestens einer der Qualifikationsschwerpunkte „Betriebliches Kostenwesen“, „Planung, Steuerung und Kommunikation“ und „Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz sowie Lebensmittelsicherheit“ den Kern bilden. Die in den Qualifikationsschwerpunkten zu prüfenden Qualifikationsinhalte richten sich nach den Absätzen 3 bis 5.
(2) Die Situationsaufgabe soll darüber hinaus Qualifikationsinhalte aus den Qualifikationsschwerpunkten des Handlungsbereichs „Technik“ sowie Qualifikationsinhalte aus den Qualifikationsschwerpunkten des Handlungsbereichs „Führung und Personal“ integrativ berücksichtigen.
(3) Im Qualifikationsschwerpunkt „Betriebliches Kostenwesen“ soll die zu prüfende Person nachweisen, dass sie in der Lage ist, betriebswirtschaftliche Zusammenhänge und kostenrelevante Einflussfaktoren zu erfassen und zu beurteilen. Dazu gehört, Möglichkeiten der Kostenbeeinflussung aufzeigen und Maßnahmen zum kostenbewussten Handeln planen, organisieren, einleiten und überwachen zu können. Ferner soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, Kalkulationsverfahren und Methoden der Zeitwirtschaft anwenden und organisatorische sowie personelle Maßnahmen auch in ihrer Bedeutung als Kostenfaktoren beurteilen und berücksichtigen zu können. In diesem Rahmen können folgende Qualifikationsinhalte geprüft werden:
- 1.
Planen, Erfassen, Analysieren und Bewerten der Kosten nach vorgegebenen Plandaten,
- 2.
Überwachen und Einhalten des zugeteilten Budgets,
- 3.
Beeinflussen der Kosten, insbesondere unter Berücksichtigung alternativer Fertigungskonzepte und bedarfsgerechter Lagerwirtschaft,
- 4.
Fördern des kostenbewussten Handelns der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen bei unterschiedlichen Formen der Arbeitsorganisation,
- 5.
Erstellen und Auswerten der Betriebsabrechnung durch die Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung,
- 6.
Anwenden von Kalkulationsverfahren einschließlich der Deckungsbeitragsrechnung und
- 7.
Anwenden von Methoden der Zeitwirtschaft.
(4) Im Qualifikationsschwerpunkt „Planung, Steuerung und Kommunikation“ soll die zu prüfende Person nachweisen, dass sie in der Lage ist, die Bedeutung von Planungs-, Steuerungs- und Kommunikationssystemen zu erkennen und anforderungsgerecht auszuwählen sowie entsprechende Systeme zur Überwachung von Planungszielen und Prozessen anzuwenden. Weiterhin soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, Methoden der Kommunikation im Betrieb anwenden zu können. In diesem Rahmen können folgende Qualifikationsinhalte geprüft werden: