Loading...
Loading...
Toggle menu
Digitale Gesetze
Digitale Gesetze
Gesetze
Toggle theme
Suche...
Suche...
Strg
K
Suche
§ 11 Gliederung der Prüfung der fortbildungsspezifischen kaufmännischen Qualifikationen - Digitale Gesetze
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Kaufmännischer Fachwirt nach der Handwerksordnung und Geprüfte Kaufmännische Fachwirtin nach der Handwerksordnung-Bachelor Professional für Kaufmännisches Management nach der Handwerksordnung (HwFwBAProKaufmMFV)
Eingangsformel
Inhaltsübersicht
§ 1 Ziel der Prüfung zum Erwerb des Fortbildungsabschlusses und dessen Bezeichnung
§ 2 Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung
§ 3 Teile des Fortbildungsabschlusses
§ 4 Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen
§ 5 Handlungsbereiche der fortbildungsspezifischen kaufmännischen Qualifikationen
§ 6 Handlungsbereich „Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen analysieren und fördern“
§ 7 Handlungsbereich „Marketing nach strategischen Vorgaben gestalten“
§ 8 Handlungsbereich „Betriebliches Rechnungswesen, Controlling sowie Finanzierung und Investitionen gestalten“
§ 9 Handlungsbereich „Personalwesen gestalten und Personal führen“
§ 10 Handlungsbereich „Prozesse betriebswirtschaftlich analysieren und optimieren“
§ 11 Gliederung der Prüfung der fortbildungsspezifischen kaufmännischen Qualifikationen
§ 12 Schriftliche Prüfung
§ 13 Mündliche Prüfung
§ 14 Befreiung von einzelnen Prüfungsbestandteilen
§ 15 Bewerten der Prüfungsleistungen
§ 16 Bestehen der Prüfung, Gesamtnote
§ 17 Zeugnisse
§ 18 Wiederholen der Prüfung der fortbildungsspezifischen kaufmännischen Qualifikationen
§ 19 Übergangsvorschriften
§ 20 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage 1 (zu den §§ 15 und 16) Bewertungsmaßstab und -schlüssel
Anlage 2 (zu § 17) Zeugnisinhalte
Inhaltsverzeichnis
§ 11 Gliederung der Prüfung der fortbildungsspezifischen kaufmännischen Qualifikationen
Die Prüfung der fortbildungsspezifischen kaufmännischen Qualifikationen gliedert sich in
1.
eine schriftliche Prüfung und
2.
eine mündliche Prüfung.