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§ 4 Ziel der Prüfung - Digitale Gesetze
Verordnung über den Beschlag von Hufen und Klauen (HufBeschlV)
Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Staatliche Anerkennung
Abschnitt 2 Ausbildung und Prüfung zum Hufbeschlagschmied/zur Hufbeschlagschmiedin und erforderliche Lehrgänge
§ 4 Ziel der Prüfung
§ 5 Zulassung zur Prüfung
§ 6 Einführungslehrgang
§ 7 Praktische Tätigkeit
§ 8 Vorbereitungslehrgang
§ 9 Prüfungsteile
§ 10 Praktischer Teil der Prüfung
§ 11 Theoretischer Teil der Prüfung
§ 12 Prüfungsausschuss
§ 13 Prüfungsverfahren
§ 14 Bewerten und Bestehen der Prüfung
§ 15 Wiederholung der Prüfung
Abschnitt 3 Prüfung zum Hufbeschlaglehrschmied/zur Hufbeschlaglehrschmiedin
Abschnitt 4 Schlussvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 2: Ausbildung und Prüfung zum Hufbeschlagschmied/zur Hufbeschlagschmiedin und erforderliche Lehrgänge
§ 4 Ziel der Prüfung
Durch die Prüfung ist festzustellen, ob der Prüfling befähigt ist, den Anforderungen des § 4 Abs. 2 des Hufbeschlaggesetzes zu entsprechen.