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§ 4 Ziel der Prüfung - Digitale Gesetze
Verordnung über den Beschlag von Hufen und Klauen (HufBeschlV)
Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Staatliche Anerkennung
Abschnitt 2 Ausbildung und Prüfung zum Hufbeschlagschmied/zur Hufbeschlagschmiedin und erforderliche Lehrgänge
Abschnitt 3 Prüfung zum Hufbeschlaglehrschmied/zur Hufbeschlaglehrschmiedin
Abschnitt 4 Schlussvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 2: Ausbildung und Prüfung zum Hufbeschlagschmied/zur Hufbeschlagschmiedin und erforderliche Lehrgänge
§ 4 Ziel der Prüfung
Durch die Prüfung ist festzustellen, ob der Prüfling befähigt ist, den Anforderungen des § 4 Abs. 2 des Hufbeschlaggesetzes zu entsprechen.