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§ 28 Aufrechnung - Digitale Gesetze
Verordnung zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften im Hopfensektor (HopfV 2023)
Inhaltsübersicht
§ 1 Anwendungsbereich und Zuständigkeit
Abschnitt 1 Zertifizierung
Abschnitt 2 Förderfähige Flächen und Betriebsfonds
Abschnitt 3 Operationelle Programme
Abschnitt 4 Gewährung der Beihilfe
Abschnitt 5 Pflichten
Abschnitt 6 Kontrollen
Abschnitt 7 Verwaltungssanktionen
Abschnitt 8 Schlussbestimmungen
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 7: Verwaltungssanktionen
§ 28 Aufrechnung
Zu Unrecht gezahlte Beträge können mit Zahlungen des gleichen Jahres oder der Folgejahre aufgerechnet werden.