§ 9 Handlungsfeld „Anforderungen von Kunden eines Betriebs im Hörakustiker-Handwerk analysieren, Lösungen erarbeiten und anbieten“
(1) Im Handlungsfeld „Anforderungen von Kunden eines Betriebs im Hörakustiker-Handwerk analysieren, Lösungen erarbeiten und anbieten“ hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, in einem Betrieb im Hörakustiker-Handwerk Anforderungen erfolgs-, kunden- und qualitätsorientiert, auch unter Anwendung von Informations- und Kommunikationstechnologien, zu analysieren, Lösungen zu planen und anzubieten. Dabei hat er sowohl versorgungsspezifische, kulturelle, technische, ökologische, ökonomische als auch soziale Gesichtspunkte sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu berücksichtigen. Die jeweilige Aufgabenstellung soll mehrere der in Absatz 2 Nummer 1 und 2 genannten Qualifikationen verknüpfen.
(2) Das Handlungsfeld „Anforderungen von Kunden eines Betriebs im Hörakustiker-Handwerk analysieren, Lösungen erarbeiten und anbieten“ besteht aus folgenden Qualifikationen:
- 1.
Kundenwünsche und die Rahmenbedingungen zu deren Erfüllung analysieren, dokumentieren sowie bewerten und daraus Anforderungen ableiten, hierzu zählen insbesondere:
- a)
Vorgehensweise zur strukturierten Ermittlung der Kundenwünsche und der jeweiligen Rahmenbedingungen erläutern und bewerten, insbesondere unter Anwendung psychologischer, psychosozialer Kompetenzen,
- b)
spezielle Wünsche und Bedürfnisse bei der Versorgung von Kindern und Jugendlichen analysieren,
- c)
Kundenwünsche und -bedürfnisse bei der Versorgung von hörbeeinträchtigten Menschen mit differenzierten und postoperativen Versorgungsanforderungen analysieren,
- d)
Plausibilitätsprüfung durchführen, hierbei insbesondere Unstimmigkeiten, wie fehlerhafte Vormessungen und Angaben der Kunden erkennen,
- e)
Beurteilung des gesundheitlichen Gefährdungspotentials beim Kunden und Folgen aus dem Ergebnis ableiten,
- f)
spezifische Anforderungen im pädakustischen Bereich beachten, pädaudiometrische Messungen durchführen und interpretieren sowie pädakustische Gesichtspunkte in der Anpassung von Hörsystemen anwenden und beurteilen,
- g)
die gesetzlich Vertretungsberechtigten des zu versorgenden Kindes oder Jugendlichen beraten und auf weiterführende Rehabilitationsmaßnahmen hinweisen,
- h)
medizinische und rechtliche Sonderfälle erkennen, entsprechende Maßnahmen ableiten,
- i)
Voraussetzungen für die Anpassung, Nachsorge und Reparatur von Voll- und Teilimplantaten berücksichtigen,
- j)
Kostenträger sowie vertragliche und rechtliche Rahmenbedingungen berücksichtigen,
- k)
Nicht amtlicher Hinweis:
§ 9 Abs. 2 Nr 1 Buchstabe f Kursivdruck: Auf Grund offensichtlicher Unrichtigkeit wurde das Wort "spezifischen" durch das Wort "spezifische" ersetzt