§ 11 Handlungsfeld „Einen Betrieb im Hörakustiker-Handwerk führen und organisieren“
(1) Im Handlungsfeld „Einen Betrieb im Hörakustiker-Handwerk führen und organisieren“ hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, Aufgaben der Betriebsführung und der Betriebsorganisation in einem Betrieb im Hörakustiker-Handwerk unter Berücksichtigung der Rechtsvorschriften, auch unter Anwendung von Informations- und Kommunikationstechnologien, wahrzunehmen. Dabei hat er den Nutzen zwischenbetrieblicher Kooperationen zu prüfen und zu bewerten. Die jeweilige Aufgabenstellung soll mehrere der in Absatz 2 genannten Qualifikationen verknüpfen.
(2) Das Handlungsfeld „Einen Betrieb im Hörakustiker-Handwerk führen und organisieren“ besteht aus folgenden Qualifikationen:
- 1.
betriebliche Kosten analysieren und für die Preisgestaltung und Effizienzsteigerung nutzen, hierzu zählen insbesondere:
- a)
betriebliche Kosten ermitteln, dabei betriebswirtschaftliche Zusammenhänge berücksichtigen,
- b)
Nachkalkulation durchführen und Konsequenzen daraus ableiten,
- c)
betriebliche Kostenstrukturen überprüfen,
- d)
betriebliche Kennzahlen ermitteln und vergleichen,
- e)
Maßnahmen zur Effizienzsteigerung aus der Kostenanalyse ableiten,
- f)
Personal-, Material- und Gerätekosten für standardisierte Leistungen kalkulieren,
- g)
Preise für standardisierte Leistungen ermitteln und anpassen und
- h)
Preise und Stundenverrechnungssätze für individuelle und dienstleistungsintensive Leistungen ermitteln, überprüfen und wenn notwendig anpassen,
- 2.
Marketingmaßnahmen zur Kundengewinnung und -pflege erarbeiten, hierzu zählen insbesondere:
- a)
Auswirkungen technologischer, wirtschaftlicher, rechtlicher und gesellschaftlicher Entwicklungen sowie veränderter Kundenanforderungen auf das Leistungsangebot darstellen und begründen,
- b)
Möglichkeiten der Auftragsbeschaffung darstellen und Marketingmaßnahmen unter Berücksichtigung wettbewerbsrechtlicher Vorschriften zur Kundengewinnung und -pflege entwickeln,
- c)
ein Konzept entwickeln, insbesondere unter Berücksichtigung von Gesichtspunkten der Kundenberatung,
- d)
Informationen über Produkte und das Leistungsspektrum des Betriebs erstellen sowie