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§ 7 Entsprechend anzuwendende Vorschriften - Digitale Gesetze
Gesetz zur Gewährung eines Heizkostenzuschusses aufgrund stark gestiegener Energiekosten (HeizkZuschG)
Eingangsformel
§ 1 Anspruchsberechtigung
§ 2 Höhe des ersten Heizkostenzuschusses
§ 2a Höhe des zweiten Heizkostenzuschusses
§ 3 Zuständigkeit, Verordnungsermächtigung, Leistungsgewährung
§ 4 Verzicht auf Rückforderung des Heizkostenzuschusses
§ 5 Finanzierung aus Bundesmitteln
§ 6 Anrechnung bei anderen Sozialleistungen; Pfändungsschutz
§ 7 Entsprechend anzuwendende Vorschriften
§ 8 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Inhaltsverzeichnis
§ 7 Entsprechend anzuwendende Vorschriften
Die Vorschriften des Ersten und des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch gelten entsprechend, soweit dieses Gesetz keine abweichende Regelung trifft.