Toggle menu
Digitale Gesetze
Digitale Gesetze
Gesetze
Suche...
Suche...
Strg
K
Suche
Toggle theme
Loading...
§ 3 Erholungsurlaub - Digitale Gesetze
Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den höheren Bankdienst der Deutschen Bundesbank (HBankDVDV)
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Allgemeines
§ 1 Vorbereitungsdienst
§ 2 Ausbildungsziele
§ 3 Erholungsurlaub
§ 4 Nachteilsausgleich
§ 5 Bewertung der Leistungen
Abschnitt 2 Auswahlverfahren und Einstellung
Abschnitt 3 Ausbildung
Abschnitt 4 Laufbahnprüfung
Abschnitt 5 Schlussvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 1: Allgemeines
§ 3 Erholungsurlaub
Erholungsurlaub wird nur während der berufspraktischen Ausbildung gewährt.