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§ 5 - Digitale Gesetze
Gesetz über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet (HAuslG)
Kapitel I Allgemeine Vorschriften
Kapitel II Bürgerliches Recht
Kapitel III Öffentliches Recht
Kapitel IV Verwaltungsmaßnahmen
Kapitel V Rechtsschutz
Kapitel VI Schluß- und Übergangsvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Kapitel I: Allgemeine Vorschriften
§ 5
Rechte und Vergünstigungen, die allgemein Angehörigen fremder Staaten nur unter der Bedingung der Gegenseitigkeit gewährt werden, sind heimatlosen Ausländern auch dann nicht zu versagen, wenn die Gegenseitigkeit nicht verbürgt ist.