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§ 9 Höhe der Kosten - Digitale Gesetze
Gesetz über Kosten der Gerichtsvollzieher (GvKostG)
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Abschnitt 2 Gebührenvorschriften
Abschnitt 3 Auslagenvorschriften
Abschnitt 4 Kostenzahlung
Abschnitt 5 Übergangs- und Schlussvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 1: Allgemeine Vorschriften
§ 9 Höhe der Kosten
Kosten werden nach dem Kostenverzeichnis der Anlage zu diesem Gesetz erhoben, soweit nichts anderes bestimmt ist.