Zweiter Abschnitt Verfahrensübergreifende Mitteilungen von Amts wegen
Dritter Abschnitt Anfechtung von Justizverwaltungsakten
Vierter Abschnitt Kontaktsperre
Fünfter Abschnitt Insolvenzstatistik
Sechster Abschnitt Übergangsvorschriften
§ 42
§ 30a ist auf Verwaltungsakte im Bereich der Kostenordnung auch nach dem Inkrafttreten des 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes vom 23. Juli 2013 (BGBl. I S. 2586) weiter anzuwenden.