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§ 34 Verhinderung, Ordnungsverstöße - Digitale Gesetze
Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen technischen Dienst der Fernmelde- und Elektronischen Aufklärung des Bundes (GtDFmEloAufklVDV)
Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Abschnitt 2 Auswahlverfahren und Einstellung
Abschnitt 3 Berufspraktische Studienzeit
Abschnitt 4 Klausuren und Bewertungen
§ 29 Klausuren in den Lehrgängen
§ 30 Durchführung der Klausuren
§ 31 Nachholen von Klausuren
§ 32 Zeugnis je Lehrgang
§ 33 Zusammenfassendes Zeugnis der Lehrgänge
§ 34 Verhinderung, Ordnungsverstöße
§ 35 Bewertungen während der praktischen Ausbildung
§ 36 Zusammenfassendes Zeugnis der praktischen Ausbildung
Abschnitt 5 Laufbahnprüfung
Abschnitt 6 Schlussvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 4: Klausuren und Bewertungen
§ 34 Verhinderung, Ordnungsverstöße
(1) Die §§ 53 und 54 gelten entsprechend.
(2) Über die Folgen von Ordnungsverstößen entscheidet die Leitung der jeweiligen Ausbildungs- und Lehreinrichtung oder eine von ihr beauftragte Stelle.