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Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen technischen Dienst der Fernmelde- und Elektronischen Aufklärung des Bundes (GtDFmEloAufklVDV)
Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Abschnitt 2 Auswahlverfahren und Einstellung
Abschnitt 3 Berufspraktische Studienzeit
Abschnitt 4 Klausuren und Bewertungen
Abschnitt 5 Laufbahnprüfung
Abschnitt 6 Schlussvorschriften
§ 32 Zeugnis je Lehrgang - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 4: Klausuren und Bewertungen
§ 32 Zeugnis je Lehrgang
Nach Beendigung jedes Lehrgangs stellt die jeweilige Ausbildungs- oder Lehreinrichtung der Anwärterin oder dem Anwärter ein Zeugnis aus, in dem die Ergebnisse der Klausuren aufgeführt werden.