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§ 12 Dingliche Haftung - Digitale Gesetze
Grundsteuergesetz (GrStG)
Inhaltsübersicht
Abschnitt I Steuerpflicht
§ 1 Heberecht
§ 2 Steuergegenstand
§ 3 Steuerbefreiung für Grundbesitz bestimmter Rechtsträger
§ 4 Sonstige Steuerbefreiungen
§ 5 Zu Wohnzwecken benutzter Grundbesitz
§ 6 Land- und forstwirtschaftlich genutzter Grundbesitz
§ 7 Unmittelbare Benutzung für einen steuerbegünstigten Zweck
§ 8 Teilweise Benutzung für einen steuerbegünstigten Zweck
§ 9 Stichtag für die Festsetzung der Grundsteuer, Entstehung der Steuer
§ 10 Steuerschuldner
§ 11 Persönliche Haftung
§ 12 Dingliche Haftung
Abschnitt II Bemessung der Grundsteuer
Abschnitt III Festsetzung und Entrichtung der Grundsteuer
Abschnitt IV Erlaß der Grundsteuer
Abschnitt V Übergangs- und Schlußvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt I: Steuerpflicht
§ 12 Dingliche Haftung
Die Grundsteuer ruht auf dem Steuergegenstand als öffentliche Last.