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Grundsteuergesetz (GrStG)
Inhaltsübersicht
Abschnitt I Steuerpflicht
Abschnitt II Bemessung der Grundsteuer
Abschnitt III Festsetzung und Entrichtung der Grundsteuer
Abschnitt IV Erlaß der Grundsteuer
Abschnitt V Übergangs- und Schlußvorschriften
§ 10 Steuerschuldner - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt I: Steuerpflicht
§ 10 Steuerschuldner
(1) Schuldner der Grundsteuer ist derjenige, dem der Steuergegenstand bei der Feststellung des Grundsteuerwerts zugerechnet ist.
(2) Ist der Steuergegenstand mehreren Personen zugerechnet, so sind sie Gesamtschuldner.