| Kreditgeber/Übergeordnetes Unternehmen – Name | – ID | |||||||||||||
| Kreditgeber/Nachgeordnetes Unternehmen – Name | – ID | |||||||||||||
| wird durch die Bundesbank ausgefüllt | ||||||||||||||
| Kreditnehmereinheit – ID | ||||||||||||||
| Kreditnehmer | – Name/Firma (lt. Registereintragung) | – ID (falls bekannt) | Kreditnehmer – ID | |||||||||||
| Postleitzahl1 Die Postleitzahl ist nur für inländische Kreditnehmer anzugeben. | Sitz2 Als Sitz ist der juristische Sitz oder der Wohnsitz zu melden. | Staat3 Der Staat ist ausschließlich für ausländische Kreditnehmer anzuzeigen. | ISO-Code (Staat)4 Ein ISO-Code ist nur für ausländische Kreditnehmer anzugeben. Es ist die zweibuchstabige (ALPHA-2) Codierung nach ISO 3166-1, herausgegeben von der International Organization for Standardization (ISO), zu verwenden. | Wirtschaftszweig – Code5 Es ist der Wirtschaftszweig gemäß Veröffentlichung „Bankenstatistik Kundensystematik“ der Deutschen Bundesbank zu verwenden. | ||||||||||
| Steuernummer6 Dieses Feld kann bei ausländischen Kreditnehmern ohne Registernummer befüllt werden. | Registereintragung – Art und Nummer7 Die Registereintragung ist für eingetragene Kreditnehmer im Inland und in bestimmten anderen Ländern stets anzugeben. | Registereintragung – Ort | Bundesstaat8 Bei der Anzeige eines Kreditnehmers mit Sitz in den USA (Vereinigte Staaten von Amerika) ist die Angabe des amerikanischen Bundesstaates erforderlich. | |||||||||||
| Geburtsdatum9 Geburtsdatum und Beruf sind ausschließlich für natürliche Personen anzugeben. | Beruf | ISIN10 Bei der Anzeige eines Investmentfonds ist die Internationale Wertpapierkennnummer (ISIN) zu melden. Dies gilt auch für andere Konstrukte, für die nur eine ISIN existiert. | LEI11 Sofern eine einheitliche Identifikationsnummer „Legal Entity Identifier“ (LEI) existiert, ist diese anzugeben. Vorläufer der LEI, sog. Pre-LEI´s, sind ebenfalls zu berücksichtigen. | |||||||||||
| Kreditnehmereinheit12 Bei einer Erstanzeige oder der Veränderung einer Kreditnehmereinheit ist eine Begründung erforderlich (ggf. auf gesondertem Blatt). | – Name/Firma | – ID (falls bekannt) | Kreditnehmerergänzungsschlüssel | |||||||||||
| Begründung der Zuordnung – Code13 Die Begründung der Zuordnung gibt den Zuordnungstatbestand nach § 19 Abs. 2 KWG an. Die entsprechende Code-Tabelle ist in den technischen Durchführungsbestimmungen für Millionenkredite nach § 14 KWG definiert. | Referenzschuldner – Name14 Der Referenzschuldner ist der Kreditnehmer, der hierarchisch die nächsthöhere Ebene in dieser Kreditnehmereinheit darstellt. | – ID (falls bekannt) | Referenzschuldner – ID | |||||||||||
| Kreditnehmereinheit – Begründung (z. B. Kapital- und Gesellschaftsverhältnisse) | ||||||||||||||
| Laufende Nummer15 Alle Vordrucke EA sind für einen bestimmten Meldetermin eindeutig zu nummerieren. | ||||||||||||||
Betragsdatenidentifikation | ||||||||||||||
| Melderelevanz – Code | Position BA 10016 Es ist der Betrag der Position BA 100 aus dem zugehörigen Betragsdatensatz anzugeben. | Filiale | Zusatzangaben | |||||||||||
| Sachbearbeiter/-in | Telefon | E-Mail | ||||||||||||