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Art 79 Inkrafttreten, Außerkrafttreten - Digitale Gesetze
Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (GRG)
Inhaltsübersicht
Eingangsformel
Erster Teil Ergänzung und Änderung des Sozialgesetzbuchs
Zweiter Teil Änderung weiterer Gesetze
Dritter Teil Überleitungs- und Schlußvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Dritter Teil: Überleitungs- und Schlußvorschriften
Zweiter Abschnitt: Schlußvorschriften
Art 79 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1989 in Kraft, soweit in den Absätzen 2 bis 5 nichts Abweichendes bestimmt ist.
(2)
(3)
(4)
(5)
(6) 1. bis 10.
(7)