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Art 78 Berlin-Klausel - Digitale Gesetze
Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (GRG)
Inhaltsübersicht
Eingangsformel
Erster Teil Ergänzung und Änderung des Sozialgesetzbuchs
Zweiter Teil Änderung weiterer Gesetze
Dritter Teil Überleitungs- und Schlußvorschriften
Erster Abschnitt Überleitungsvorschriften
Zweiter Abschnitt Schlußvorschriften
Art 78 Berlin-Klausel
Art 79 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Inhaltsverzeichnis
Dritter Teil: Überleitungs- und Schlußvorschriften
Zweiter Abschnitt: Schlußvorschriften
Art 78 Berlin-Klausel
Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin. Rechtsverordnungen, die auf Grund dieses Gesetzes erlassen werden, gelten im Land Berlin nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes.