Toggle menu
Digitale Gesetze
Digitale Gesetze
Gesetze
Suche...
Suche...
Strg
K
Suche
Toggle theme
Loading...
Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG)
Erster Abschnitt Gegenstand der Steuer
Zweiter Abschnitt Steuervergünstigungen
Dritter Abschnitt Bemessungsgrundlage
Vierter Abschnitt Steuerberechnung
Fünfter Abschnitt Steuerschuld
§ 13 Steuerschuldner
§ 14 Entstehung der Steuer in besonderen Fällen
§ 15 Fälligkeit der Steuer
Sechster Abschnitt Nichtfestsetzung der Steuer, Aufhebung oder Änderung der Steuerfestsetzung
Siebenter Abschnitt Örtliche Zuständigkeit, Feststellung von Besteuerungsgrundlagen, Anzeigepflichten und Erteilung der Unbedenklichkeitsbescheinigung
Achter Abschnitt Durchführung
Neunter Abschnitt Übergangs- und Schlußvorschriften
§ 14 Entstehung der Steuer in besonderen Fällen - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Fünfter Abschnitt: Steuerschuld
§ 14 Entstehung der Steuer in besonderen Fällen
Die Steuer entsteht,
1.
wenn die Wirksamkeit eines Erwerbsvorgangs von dem Eintritt einer Bedingung abhängig ist, mit dem Eintritt der Bedingung;
2.
wenn ein Erwerbsvorgang einer Genehmigung bedarf, mit der Genehmigung.