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Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst des Bundes – Fachrichtung digitale Verwaltung und Cyber-Sicherheit – (GntVDDVCSVDV)
Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Abschnitt 2 Auswahlverfahren
Abschnitt 3 Studium
Abschnitt 4 Laufbahnprüfung
Unterabschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
§ 37 Diplomprüfung
§ 38 Bestandteile der Laufbahnprüfung
§ 39 Zuständigkeiten
§ 40 Durchführung der Modulprüfungen
§ 41 Durchführung der Klausuren
§ 42 Multiple-Choice-Aufgaben
§ 43 Prüfende
§ 44 Abweichende Bewertungen
Unterabschnitt 2 Zwischenprüfung
Unterabschnitt 3 Modulprüfungen des Hauptstudiums
Unterabschnitt 4 Diplomarbeit
Unterabschnitt 5 Bestehen der Laufbahnprüfung, Abschlusszeugnis, Bescheid über die nicht bestandene Laufbahnprüfung
Unterabschnitt 6 Weitere Prüfungsvorschriften
Abschnitt 5 Anerkennung anderer Studienleistungen
Abschnitt 6 Schlussvorschrift
§ 44 Abweichende Bewertungen - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 4: Laufbahnprüfung
Unterabschnitt 1: Allgemeine Vorschriften
§ 44 Abweichende Bewertungen
Wird eine Prüfung oder ein Prüfungsteil von zwei Prüfenden bewertet, wird das arithmetische Mittel der beiden Bewertungen gebildet.