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§ 39 Zuständigkeiten - Digitale Gesetze
Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst des Bundes – Fachrichtung digitale Verwaltung und Cyber-Sicherheit – (GntVDDVCSVDV)
Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Abschnitt 2 Auswahlverfahren
Abschnitt 3 Studium
Abschnitt 4 Laufbahnprüfung
Abschnitt 5 Anerkennung anderer Studienleistungen
Abschnitt 6 Schlussvorschrift
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 4: Laufbahnprüfung
Unterabschnitt 1: Allgemeine Vorschriften
§ 39 Zuständigkeiten
Für die Organisation und Durchführung der Laufbahnprüfung ist das Prüfungsamt in der Zentralen Hochschulverwaltung zuständig.