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§ 4 Auftrag an einen Notar - Digitale Gesetze
Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (GNotKG)
Inhaltsübersicht
Kapitel 1 Vorschriften für Gerichte und Notare
Kapitel 2 Gerichtskosten
Kapitel 3 Notarkosten
Kapitel 4 Schluss- und Übergangsvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Kapitel 1: Vorschriften für Gerichte und Notare
Abschnitt 1: Allgemeine Vorschriften
§ 4 Auftrag an einen Notar
Die Erteilung eines Auftrags an einen Notar steht der Stellung eines Antrags im Sinne dieses Kapitels gleich.