Abschnitt 4 Abänderungen des Gesellschaftsvertrags
Abschnitt 5 Auflösung und Nichtigkeit der Gesellschaft
Abschnitt 6 Sondervorschriften bei Beteiligung des Bundes
Abschnitt 7 Ordnungs-, Straf- und Bußgeldvorschriften
§ 32 Rückzahlung von Gewinn - Digitale Gesetze
§ 32 Rückzahlung von Gewinn
Liegt die in § 31 Abs. 1 bezeichnete Voraussetzung nicht vor, so sind die Gesellschafter in keinem Fall verpflichtet, Beträge, welche sie in gutem Glauben als Gewinnanteile bezogen haben, zurückzuzahlen.