Toggle menu
Digitale Gesetze
Digitale Gesetze
Gesetze
Suche...
Suche...
Strg
K
Suche
Toggle theme
Loading...
§ 62 Gliederung der kriminalpolizeifachlichen Qualifizierung - Digitale Gesetze
Verordnung über die Vorbereitungsdienste für den gehobenen Kriminaldienst des Bundes (GKrimDVDV)
Inhaltsübersicht
Teil 1 Allgemeines
Teil 2 Studium
Teil 3 Kriminalpolizeifachliche Qualifizierung für eine Verwendung im Bereich „Cyberkriminalität“
Abschnitt 1 Auswahlverfahren für die kriminalpolizeifachliche Qualifizierung für eine Verwendung im Bereich „Cyberkriminalität“
Abschnitt 2 Inhalt der kriminalpolizeifachlichen Qualifizierung für eine Verwendung im Bereich „Cyberkriminalität“
§ 60 Ziel der kriminalpolizeifachlichen Qualifizierung und Dauer
§ 61 Pflichtlehrveranstaltungen und Freistellung vom Dienst
§ 62 Gliederung der kriminalpolizeifachlichen Qualifizierung
§ 63 Verteilung und Inhalt der Module
§ 64 Durchführungsort
§ 65 Dienstliche Beurteilung für das Modul 4
§ 66 Durchführung und Inhalt der modulbegleitenden Veranstaltungen
§ 67 Prüfung im Polizeitraining
§ 67a Wiederholung der Prüfung im Polizeitraining
Abschnitt 3 Modulprüfungen
Abschnitt 4 Mündliche Abschlussprüfung
Abschnitt 5 Abschluss der kriminalpolizeifachlichen Qualifizierung
Teil 4 Qualifizierungsmaßnahme „Ausbildungsverkürzung“
Teil 5 Verhinderung und Ordnungsverstöße bei Prüfungen
Teil 6 Schlussvorschrift
Inhaltsverzeichnis
Teil 3: Kriminalpolizeifachliche Qualifizierung für eine Verwendung im Bereich „Cyberkriminalität“
Abschnitt 2: Inhalt der kriminalpolizeifachlichen Qualifizierung für eine Verwendung im Bereich „Cyberkriminalität“
§ 62 Gliederung der kriminalpolizeifachlichen Qualifizierung
Die kriminalpolizeifachliche Qualifizierung für eine Verwendung im Bereich „Cyberkriminalität“ gliedert sich in
1.
Module und
2.
modulbegleitende Veranstaltungen.