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§ 29 Bestandteile der Bachelorarbeit - Digitale Gesetze
Verordnung über die Vorbereitungsdienste für den gehobenen Kriminaldienst des Bundes (GKrimDVDV)
Inhaltsübersicht
Teil 1 Allgemeines
Teil 2 Studium
Teil 3 Kriminalpolizeifachliche Qualifizierung für eine Verwendung im Bereich „Cyberkriminalität“
Teil 4 Qualifizierungsmaßnahme „Ausbildungsverkürzung“
Teil 5 Verhinderung und Ordnungsverstöße bei Prüfungen
Teil 6 Schlussvorschrift
Inhaltsverzeichnis
Teil 2: Studium
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Unterabschnitt 3: Bachelorarbeit
§ 29 Bestandteile der Bachelorarbeit
Die Bachelorarbeit besteht aus
1.
der Thesis und
2.
der Verteidigung der Thesis.