§ 3 Vorgangsdaten, Angaben zur Fahndungsnotierung - Digitale Gesetze
§ 3 Vorgangsdaten, Angaben zur Fahndungsnotierung
Zu personenbezogenen Daten im Sinne von § 30 Absatz 1 Satz 1 und § 31 Absatz 1 Satz 1 des Bundespolizeigesetzes können insbesondere folgende Vorgangsdaten und Angaben zur Fahndungsnotierung verarbeitet werden