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Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Betriebswirt nach dem Berufsbildungsgesetz und Geprüfte Betriebswirtin nach dem Berufsbildungsgesetz-Master Professional in Business Management nach dem Berufsbildungsgesetz (GepBetrWMAProBusManFV)
Eingangsformel
Inhaltsübersicht
§ 1 Gegenstand
§ 2 Ziel der Prüfung zum Erwerb des Fortbildungsabschlusses und dessen Bezeichnung
§ 3 Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung
§ 4 Handlungsbereiche
§ 5 Handlungsbereich „Unternehmensspezifische Strategiefelder erkennen und ausgestalten“
§ 6 Handlungsbereich „Normenbestimmte und finanzwirtschaftliche Rahmenbedingungen im Hinblick auf die Unternehmensstrategie bewerten“
§ 7 Handlungsbereich „Nationale und internationale Leistungsprozesse organisieren“
§ 8 Handlungsbereich „Unternehmensorganisation zur Sicherstellung der Leistungs- und Unternehmensprozesse unter Berücksichtigung der strategischen Vorgaben gestalten“
§ 9 Handlungsbereich „Planung, Steuerung und Überwachung von Unternehmensprozessen wahrnehmen“
§ 10 Durchführung der Prüfung
§ 11 Schriftlicher Prüfungsteil
§ 12 Mündlicher Prüfungsteil
§ 13 Projektbezogener Prüfungsteil
§ 14 Bewerten von Prüfungsleistungen
§ 15 Bestehen der Prüfung, Gesamtnote
§ 16 Befreiung von einzelnen Prüfungsbestandteilen
§ 17 Zeugnisse
§ 18 Wiederholung der Prüfung
§ 19 Übergangsvorschriften
§ 20 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage 1 (zu den §§ 15 und 16) Bewertungsmaßstab und -schlüssel
Anlage 2 (zu § 17 Absatz 1) Zeugnisinhalte
§ 20 Inkrafttreten, Außerkrafttreten - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
§ 20 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Geprüfter-Betriebswirt-Fortbildungsverordnung vom 3. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2552) außer Kraft.