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Anlage 10 [object Object] - Digitale Gesetze
[object Object] (GEG)
Inhaltsübersicht
Teil 1 Allgemeiner Teil
Teil 2 Anforderungen an zu errichtende Gebäude
Teil 3 Anforderungen an bestehende Gebäude
Teil 4 Anlagen der Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie der Warmwasserversorgung
Teil 5 Energieausweise
Teil 6 Finanzielle Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien für die Erzeugung von Wärme oder Kälte und von Energieeffizienzmaßnahmen
Teil 7 Vollzug
Teil 8 Besondere Gebäude, Bußgeldvorschriften, Anschluss- und Benutzungszwang
Teil 9 Übergangsvorschriften
§ 110 Anforderungen an Anlagen der Heizungs-, Kühl- und Raumlufttechnik sowie der Warmwasserversorgung und an Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien
§ 111 Allgemeine Übergangsvorschriften
§ 112 Übergangsvorschriften für Energieausweise
§ 113 Übergangsvorschriften für Aussteller von Energieausweisen
§ 114 Übergangsvorschrift über die vorläufige Wahrnehmung von Vollzugsaufgaben der Länder durch das Deutsche Institut für Bautechnik
§ 115 Übergangsvorschrift für Geldbußen
Anlage 1 (zu § 15 Absatz 1) Technische Ausführung des Referenzgebäudes (Wohngebäude)
Anlage 2 (zu § 18 Absatz 1) Technische Ausführung des Referenzgebäudes (Nichtwohngebäude)
Anlage 3 (zu § 19) Höchstwerte der mittleren Wärmedurchgangskoeffizienten der wärmeübertragenden Umfassungsfläche (Nichtwohngebäude)
Anlage 4 (zu § 22 Absatz 1) Primärenergiefaktoren
Anlage 5 (zu § 31 Absatz 1) Vereinfachtes Nachweisverfahren für ein zu errichtendes Wohngebäude
Anlage 6 (zu § 32 Absatz 3) Zu verwendendes Nutzungsprofil für die Berechnungen des Jahres-Primärenergiebedarfs beim vereinfachten Berechnungsverfahren für ein zu errichtendes Nichtwohngebäude
Anlage 7 (zu § 48) Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten von Außenbauteilen bei Änderung an bestehenden Gebäuden
Anlage 8 (zu den §§ 69 und 70) Anforderungen an die Wärmedämmung von Rohrleitungen und Armaturen
Anlage 9 (zu § 85 Absatz 6) Umrechnung in Treibhausgasemissionen
Anlage 10 (zu § 86) Energieeffizienzklassen von Wohngebäuden
Anlage 11 (zu § 88 Absatz 2 Nummer 2) Anforderungen an die Inhalte der Schulung für die Berechtigung zur Ausstellung von Energieausweisen
Inhaltsverzeichnis
Teil 9: Übergangsvorschriften
Anlage 10 (zu § 86)
Energieeffizienzklassen von Wohngebäuden
(Fundstelle: BGBl. I 2020, 1790)
Energieeffizienzklasse
Endenergie
[Kilowattstunden pro
Quadratmeter Gebäudenutzfläche und Jahr]
A+
≤ 30
A
≤ 50
B
≤ 75
C
≤ 100
D
≤ 130
E
≤ 160
F
≤ 200
G
≤ 250
H
> 250