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§ 61 Risikobewertung - Digitale Gesetze
Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (GeflPestSchV)
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
Abschnitt 2 Schutzmaßregeln bei gehaltenen Vögeln
Abschnitt 3 Schutzmaßregeln bei Wildvögeln
Unterabschnitt 1 Allgemeine Schutzmaßregeln
Unterabschnitt 2 Besondere Schutzmaßregeln
Teil 1 Vor amtlicher Feststellung
Teil 2 Nach amtlicher Feststellung
§ 56 Schutzmaßregeln in Bezug auf den Sperrbezirk und das Beobachtungsgebiet
§ 57 Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für gehaltene Vögel und Bruteier
§ 58 Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für Fleisch
§ 59 Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung für tierische Nebenprodukte
§ 60 Ausnahmen von der Beobachtungsgebietsregelung
§ 61 Risikobewertung
§ 62 Seuchenausbruch in einem benachbarten Mitgliedstaat
§ 63 Aufhebung der Schutzmaßregeln
Abschnitt 4 Schlussvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 3: Schutzmaßregeln bei Wildvögeln
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Teil 2: Nach amtlicher Feststellung
§ 61 Risikobewertung
Für die Erteilung einer Genehmigung nach den §§ 57 bis 60 gilt § 33 entsprechend.