| aa) Antragstellung |
| normal | Über das Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte (VEMAGS). |
| hoch | Außerhalb von VEMAGS. |
| bb) Antragsdaten allgemein |
| normal | Keine Beanstandungen. Korrekt und vollständig. Antragsdaten entsprechen Ausnahmegenehmigung (AG) § 70 StVZO. |
| hoch | Sowohl Rückfragen oder Korrekturen als auch Ergänzungen oder Präzisierungen (zum Beispiel der Fahrzeugmaße) erforderlich, auch auf Veranlassung des Antragstellers. Antragsdaten entsprechen AG § 70 StVZO, es ist aber ein umfangreicher Abgleich erforderlich. |
| sehr hoch | Sowohl viele Rückfragen oder Korrekturen als auch Ergänzungen oder Präzisierungen (zum Beispiel der Fahrzeugmaße) erforderlich, auch auf Veranlassung des Antragstellers. Antragsdaten entsprechen AG § 70 StVZO, es ist aber ein sehr umfangreicher Abgleich erforderlich. |
| Außergewöhnlich hoch | Sowohl sehr viele Rückfragen oder Korrekturen als auch Ergänzungen oder Präzisierungen (zum Beispiel der Fahrzeugmaße) erforderlich, auch auf Veranlassung des Antragstellers. Antragsdaten entsprechen AG § 70 StVZO, es ist aber ein sehr umfangreicher Abgleich erforderlich. |
| cc) Antragsdaten Fahrweg |
| normal | Präzise – bedürfen keiner Überarbeitung. |
| hoch | Korrektur, Ergänzung oder Präzisierung erforderlich. |
| sehr hoch | Mitwirkung der Behörde zur Ermittlung eines geeigneten Fahrwegs erforderlich. |
| Außergewöhnlich hoch | Besonders aufwändig, zum Beispiel durch Prüfung eines Streckenprotokolls durch Beteiligte. |
| dd) Anhörverfahren |
| normal | Keine Anhörung (keine oder geringe Überschreitung der gesetzlichen Maße). |
| erhöht | Ohne Probleme und weitere Aktivitäten. Keine oder wenig Anpassungen und Rückfragen notwendig. |
| hoch | Erneute Anhörungen erforderlich, zum Beispiel durch Fahrwegänderungen durch Anhörpartner. Einige Anpassungen, Rückfragen, Präzisierungen notwendig. |
| sehr hoch | Erneute Anhörungen erforderlich, zum Beispiel durch Fahrwegänderungen durch Anhörpartner. Viele Anpassungen, Rückfragen, Präzisierungen notwendig. |
| ee) Bescheiderteilung |
| normal | Bescheiderteilung ohne Anhörverfahren. |
| erhöht | Bescheiderteilung nach Prüfen der Zustimmungserklärungen und Ordnen (Zusammenfassen) der Auflagen. |
| hoch | Aufwändige Bescheiderteilung nach Prüfen der Zustimmungserklärungen und Ordnen (Zusammenfassen) der Auflagen (zum Beispiel Fahrwegänderungen, Anpassung der Auflagen, Rückfragen). |
| sehr hoch | Sehr aufwändig, da Bescheiderteilung nach Prüfen der Zustimmungserklärungen nicht unmittelbar möglich, weil etliche Korrekturen und diverse Rückfragen mit Antragsteller und Anhörungsbehörden erforderlich sind. |
| Außergewöhnlich hoch | Besonders aufwändig, zum Beispiel auf Grund von Festlegung ergänzender Maßnahmen, wie Anordnungen zur Demontage von Verkehrszeichen (VZ), Lichtzeichenanlagen, Aufstellen zusätzlicher VZ. |