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§ 27 Bestandteile - Digitale Gesetze
Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei (GBPolVDVDV)
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Allgemeines
Abschnitt 2 Auswahlverfahren und Einstellung
Abschnitt 3 Studienordnung
Abschnitt 4 Prüfungen
Unterabschnitt 1 Allgemeines
Unterabschnitt 2 Zwischenprüfung
Unterabschnitt 3 Laufbahnprüfung
§ 27 Bestandteile
§ 28 Schriftliche Prüfungen
§ 29 Bewertung und Bestehen der schriftlichen Prüfungen
§ 30 Praktische Prüfungen
§ 31 Bestehen der praktischen Prüfungen
§ 32 Diplomarbeit
§ 33 Bewertung und Bestehen der Diplomarbeit
§ 34 Zulassung zur mündlichen Abschlussprüfung
§ 35 Mündliche Abschlussprüfung
§ 36 Bewertung und Bestehen der mündlichen Abschlussprüfung
§ 37 Bestehen der Laufbahnprüfung, Gesamtnote
§ 38 Abschlusszeugnis, akademischer Grad, Bescheid bei Nichtbestehen
Unterabschnitt 4 Sonstiges
Abschnitt 5 Aufstieg nach § 15 der Bundespolizei-Laufbahnverordnung
Abschnitt 6 Schlussvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 4: Prüfungen
Unterabschnitt 3: Laufbahnprüfung
§ 27 Bestandteile
Die Diplomprüfung ist die Laufbahnprüfung für den gehobenen Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei. Sie besteht aus
1.
zwei schriftlichen Prüfungen,
2.
zwei praktischen Prüfungen,
3.
der Diplomarbeit und
4.
der mündlichen Abschlussprüfung.