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Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den verkürzten Aufstieg in den gehobenen Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei (GBPolVDAufstV)
Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Allgemeines
Abschnitt 2 Ausbildung
Abschnitt 3 Prüfungsgespräch
Abschnitt 4 Schlussvorschrift
§ 19 Inkrafttreten - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 4: Schlussvorschrift
§ 19 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.