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Grundbuchordnung (GBO)
Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften
Zweiter Abschnitt Eintragungen in das Grundbuch
Dritter Abschnitt Hypotheken-, Grundschuld-, Rentenschuldbrief
Vierter Abschnitt Beschwerde
Fünfter Abschnitt Verfahren des Grundbuchamts in besonderen Fällen
Sechster Abschnitt Anlegung von Grundbuchblättern
§ 116
§ 117 (weggefallen)
§ 118
§ 119
§ 120
§ 121
§ 122
§ 123
§ 124
§ 125
Siebenter Abschnitt Das maschinell geführte Grundbuch
Achter Abschnitt Elektronischer Rechtsverkehr und elektronische Grundakte
Neunter Abschnitt Übergangs- und Schlußbestimmungen
§ 119 - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Sechster Abschnitt: Anlegung von Grundbuchblättern
§ 119
Das Grundbuchamt kann zur Ermittlung des Berechtigten ein Aufgebot nach Maßgabe der §§ 120 und 121 erlassen.