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§ 1 Anwendungsbereich - Digitale Gesetze
Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (FZV)
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Allgemeine Regelungen
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Notwendigkeit einer Zulassung
§ 4 Voraussetzungen für die Inbetriebsetzung eines zulassungsfreien Fahrzeuges
§ 5 Beschränkung und Untersagung des Betriebs von Fahrzeugen
Abschnitt 2 Zulassungsverfahren
Abschnitt 3 Internetbasierte Zulassung
Abschnitt 4 Zeitweilige Teilnahme am Straßenverkehr
Abschnitt 5 Teilnahme ausländischer Fahrzeuge am Straßenverkehr
Abschnitt 6 Überwachung des Versicherungsschutzes der Fahrzeuge
Abschnitt 7 Fahrzeugregister
Abschnitt 8 Durchführungs- und Schlussvorschriften
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 1: Allgemeine Regelungen
§ 1 Anwendungsbereich
Diese Verordnung ist anzuwenden auf
1.
die Zulassung von Kraftfahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 Kilometern pro Stunde und
2.
die Zulassung ihrer Anhänger.