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Verordnung über die Prüfung und Genehmigung der Bauart von Fahrzeugteilen sowie deren Kennzeichnung (FzTV)
Eingangsformel
Abschnitt 1 Allgemeines
Abschnitt 2 Allgemeine Bauartgenehmigung und Prüfzeichen
Abschnitt 3 Bauartgenehmigung im Einzelfall - Einzelgenehmigung
Abschnitt 4 Bestandsschutz
Abschnitt 5 Schlußvorschriften
§ 16 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage 1 (zu § 3 Abs. 2) Bei Antrag auf Erteilung der Allgemeinen Bauartgenehmigung einzureichende Muster und Unterlagen
Anlage 2 Teil 1 (zu § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und 2, § 7 Abs. 3) Zuständige Prüfstellen für bestimmte Fahrzeugteile und ihre bisher zugeteilten Kennbuchstaben
Anlage 2 Teil 2 (zu § 7 Abs. 3) Kennbuchstaben, die nicht mehr zugeteilt werden
Anlage 3 (zu § 7 Abs. 1) Muster für das Prüfzeichen
Anlage 3 [object Object] - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 5: Schlußvorschriften
Anlage 3 (zu § 7 Abs. 1)
Muster für das Prüfzeichen
Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1998, 2155
1.
... (nicht darstellbare Wellenlinie)
K 10833
Beispiel für ein Genehmigungszeichen an einer lichttechnischen Einrichtung
2.
... (nicht darstellbare Wellenlinie)
FM 1196
Beispiel für ein Genehmigungszeichen an einer Auflaufeinrichtung mit Zugeinrichtung
3.
... (nicht darstellbare Wellenlinie)
K S3 31485
Beispiel für ein Genehmigungszeichen an einer zusätzlichen zentralen Bremsleuchte der Kategorie "S3"