Abschnitt 4 Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen
Abschnitt 5 Bundesnetzagentur
Abschnitt 6 Bußgeldvorschriften
Abschnitt 7 Schlussbestimmungen
§ 34 Zwangsgeld
Die Bundesnetzagentur kann zur Durchsetzung der Anordnungen nach § 24 Absatz 2 und 3, § 25 Absatz 1 sowie den §§ 26 bis 29 und 31 ein Zwangsgeld von bis zu 500 000 Euro festsetzen.