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Verordnung über die Durchführung der Flugsicherung (FSDurchführungsV)
Eingangsformel
1. Abschnitt Allgemeine Regeln
2. Abschnitt Flugverkehrskontrolle
3. Abschnitt Verkehrsflußregelung, Steuerung der Luftraumnutzung und Vorrang
4. Abschnitt Fluginformationsdienst
5. Abschnitt Flugalarmdienst
6. Abschnitt Flugberatungsdienst
7. Abschnitt Flugfernmeldedienst
8. Abschnitt Dokumentation von Betriebsdaten
9. Abschnitt Schlußvorschriften
§ 25 Betriebsanweisungen
§ 26 Ordnungswidrigkeiten
§ 27 Inkrafttreten
§ 25 Betriebsanweisungen - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
9. Abschnitt: Schlußvorschriften
§ 25 Betriebsanweisungen
Die zur Durchführung der §§ 1 bis 24 dieser Verordnung notwendigen Einzelheiten sind von der Flugsicherungsorganisation in Betriebsanweisungen zu regeln.