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§ 14 Inkrafttreten - Digitale Gesetze
Verordnung zur Regelung des Verfahrens der Beauftragung von Flugsicherungsorganisationen (FSBV)
Eingangsformel
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Auswahlwahlverfahren
§ 3 Wirtschaftlichkeit eines Angebotes zur Erbringung von Flugsicherungsdiensten
§ 4 Berücksichtigungsfähige Kosten
§ 5 Anreizregelungen
§ 6 Feststellung der Differenz zwischen geplanten Einnahmen aus Gebühren und geplanten Kosten
§ 7 Feststellung der Differenz zwischen tatsächlichen Einnahmen aus Gebühren und tatsächlichen Kosten
§ 8 Erstattung der Differenz zwischen tatsächlichen Einnahmen aus Gebühren; Erstattungen für Gebührenbefreiungen und tatsächlichen Kosten
§ 9 Entrichtung der Gebühr; Mitwirkung der Flugplatzunternehmer
§ 10 Auskunfts- und Herausgabepflichten
§ 11 Jahresbericht
§ 12 Übergangsregelungen
§ 13 Evaluierung
§ 14 Inkrafttreten
Inhaltsverzeichnis
§ 14 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.