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Gesetz über das Fahrpersonal von Kraftfahrzeugen und Straßenbahnen (FPersG)
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Rechtsverordnungen
§ 3 Verbot bestimmter Akkordlöhne, Prämien und Zuschläge
§ 4 Aufsicht
§ 4a Zuständigkeiten
§ 4b Fahrerlaubnisrechtliche Auskünfte
§ 4c Auskünfte aus dem Fahrtenschreiberkartenregister
§ 5 Anordnungsbefugnis, Sicherungsmaßnahmen, Zurückweisung an der Grenze
§ 6 Allgemeine Verwaltungsvorschriften
§ 7 Sicherheitsleistung
§ 8 Bußgeldvorschriften
§ 8a Bußgeldvorschriften
§ 9 Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
§ 10 Datenschutzbestimmungen
§ 11
Inhaltsverzeichnis
§ 4a Zuständigkeiten
Anträge auf Erteilung von Fahrer-, Werkstatt- oder Unternehmenskarten sind an die nach Landesrecht zuständigen Behörden oder Stellen zu richten. Die Länder können Dritte mit dieser Aufgabe betrauen.
§ 4a Zuständigkeiten - Digitale Gesetze