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§ 25 Inkrafttreten, Außerkrafttreten - Digitale Gesetze
Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG)
Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Abschnitt 2 Zulassung
Abschnitt 3 Erzeugung
Abschnitt 4 Inverkehrbringen
Abschnitt 5 Ein- und Ausfuhr
Abschnitt 6 Herkunfts- und Identitätssicherung
Abschnitt 7 Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 22 Strafvorschriften
§ 23 Bußgeldvorschriften
§ 24 Übergangsvorschriften
§ 25 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage (zu § 2 Nr. 1) Liste der Baumarten und künstlichen Hybriden, die der Richtlinie 1999/105/EG unterliegen
Inhaltsverzeichnis
Abschnitt 7: Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 25 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Vorschriften, die zum Erlass von Rechtsverordnungen ermächtigen, treten am Tage nach der Verkündung in Kraft. Im Übrigen tritt dieses Gesetz am 1. Januar 2003 in Kraft.