Siebenter Teil Verbindung von Flurbereinigungsverfahren beschleunigtem Zusammenlegungsverfahren und freiwilligem Landtausch
Achter Teil Kosten
Neunter Teil Allgemeine Verfahrensvorschriften
Zehnter Teil Rechtsbehelfsverfahren
Elfter Teil Abschluß des Flurbereinigungsverfahrens
Zwölfter Teil Die Teilnehmergemeinschaft nach der Beendigung des Flurbereinigungsverfahrens
Dreizehnter Teil Schluß- und Übergangsbestimmungen
§ 96
Die Ermittlung des Wertes der Grundstücke ist in einfacher Weise vorzunehmen. Die Bekanntgabe der Ergebnisse kann mit der Bekanntgabe des Zusammenlegungsplanes (§ 100) verbunden werden.