Siebenter Teil Verbindung von Flurbereinigungsverfahren beschleunigtem Zusammenlegungsverfahren und freiwilligem Landtausch
Achter Teil Kosten
Neunter Teil Allgemeine Verfahrensvorschriften
Zehnter Teil Rechtsbehelfsverfahren
Elfter Teil Abschluß des Flurbereinigungsverfahrens
Zwölfter Teil Die Teilnehmergemeinschaft nach der Beendigung des Flurbereinigungsverfahrens
Dreizehnter Teil Schluß- und Übergangsbestimmungen
§ 101
Die Ausführungsanordnung (§§ 61 und 63), die Anordnung der vorläufigen Besitzeinweisung (§ 65) und die Überleitungsbestimmungen sind den Beteiligten in Abschrift zu übersenden oder öffentlich bekanntzumachen.