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Verordnung über die Gewährung von Beihilfen für die private Lagerhaltung von Fleisch und Fleischerzeugnissen von Schweinen, Rindern und Schafen (FlBeihV)
Eingangsformel
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Zuständige Stelle
§ 3 Form der Verträge
§ 4 Gewährung der Beihilfe
§ 5 Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten
§ 6 Duldungs- und Mitwirkungspflichten
§ 7 (weggefallen)
§ 8
§ 9 Inkrafttreten
Schlußformel
§ 9 Inkrafttreten - Digitale Gesetze
Inhaltsverzeichnis
§ 9 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.