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Verordnung über die Gewährung von Beihilfen für die private Lagerhaltung bestimmter Fischereierzeugnisse (FischBeihV)
Eingangsformel
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Zuständigkeit
§ 3 Abschluß von Verträgen
§ 4 Gewährung der Lagerbeihilfe
§ 5 Sicherheitsleistung
§ 6 Mitwirkungspflichten
§ 7 Inkrafttreten
Schlußformel
Inhaltsverzeichnis
§ 1 Anwendungsbereich
Die Vorschriften dieser Verordnung gelten für die Durchführung der Rechtsakte des Rates und der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über die Gewährung von Beihilfen für die private Lagerhaltung bestimmter Fischereierzeugnisse.
§ 1 Anwendungsbereich - Digitale Gesetze