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§ 14 (weggefallen) - Digitale Gesetze
Gesetz über die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (FinDAG)
Inhaltsübersicht
Erster Abschnitt Errichtung, Aufsicht, Aufgaben
Zweiter Abschnitt Organisation
Dritter Abschnitt Personal
Vierter Abschnitt Haushaltsplan, Rechnungslegung, Deckung des Verwaltungsaufwands
Fünfter Abschnitt Gebühren und Umlage, Zwangsmittel
§ 14 (weggefallen)
§ 15 Gesonderte Erstattung; Verordnungsermächtigung
§ 16 Umlage
§ 16a Umlagefähige Kosten; Umlagejahr
§ 16b Kostenermittlung nach Aufgabenbereichen und Gruppen
§ 16c Fehlbeträge, nicht eingegangene Beträge und Überschüsse der Vorjahre
§ 16d Umlagebetrag, Umlagepflicht und Verteilungsschlüssel
§ 16e Kostenermittlung und Umlagepflicht im Aufgabenbereich Banken und sonstige Finanzdienstleistungen
§ 16f Bemessungsgrundlagen der Umlage im Aufgabenbereich Banken und sonstige Finanzdienstleistungen
§ 16g Mindestumlagebeträge im Aufgabenbereich Banken und sonstige Finanzdienstleistungen
§ 16h Aufgabenbereich Versicherungen
§ 16i Kostenermittlung und Umlagepflicht im Aufgabenbereich Wertpapierhandel
§ 16j Bemessungsgrundlagen der Umlage im Aufgabenbereich Wertpapierhandel
§ 16k Aufgabenbereich Abwicklung
§ 16l Aufgabenbereich Bilanzkontrolle
§ 16m Entstehung der Umlageforderung; Festsetzung des Umlagebetrages und Fälligkeit; Verpflichtung zur elektronischen Kommunikation; Verordnungsermächtigung
§ 16n Festsetzung und Fälligkeit von Umlagevorauszahlungen
§ 16o Differenz zwischen Umlagebetrag und Vorauszahlung
§ 16p Stundung; Erlass
§ 16q Säumniszuschläge; Beitreibung
§ 16r Festsetzungsverjährung
§ 16s Zahlungsverjährung
§ 16t Erstattung überzahlter Umlagebeträge
§ 17 Zwangsmittel; Bekanntgabe von Allgemeinverfügungen
Sechster Abschnitt Finanzierung gesonderter Aufgaben
Siebenter Abschnitt Übergangs- und Schlussbestimmungen
Inhaltsverzeichnis
Fünfter Abschnitt: Gebühren und Umlage, Zwangsmittel
§ 14 (weggefallen)